Archiv -17. November 2009

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Update Abmahnung Sintech.DE Limited
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Abmahnung Sintech.DE Limited
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Update: Abmahnung Sunset Handelsgesellschaft UG Haftungsbeschränkt
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Abmahnung: Wegen fehlender Grundpreisangabe bei der Google-Produktsuche (Google-Products)
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Abmahnung Thomas Russer

Update Abmahnung Sintech.DE Limited

Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine weitere Abmahnung der Firma Sintech.DE Limited wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlender EAR-Registrierung.

Überblick und Inhalt

  1. Abmahner: Sintech.DE Limited
  2. Begründung: angeblicher Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten ohne erforderliche Registrierung
  3. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  4. Handels-Plattform: ebay
  5. Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  6. Gegenstandswert: 20.000 Euro

Sofort-Hilfe für Betroffene

IT-Recht Kanzlei Tel. 089/130 1433-0 (Service-Code: 85-RS-09-MK)

Abmahnung Sintech.DE Limited

Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine Abmahnung der Firma Sintech.DE Limited wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlender EAR-Registrierung.

Überblick und Inhalt

  1. Abmahner: Sintech.DE Limited
  2. Begründung: angeblicher Vertrieb von Elektro- und Elektronikgeräten ohne erforderliche Registrierung
  3. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  4. Handels-Plattform: ebay
  5. Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  6. Gegenstandswert: 20.000 Euro

Sofort-Hilfe für Betroffene

IT-Recht Kanzlei Tel. 089/130 1433-0 (Service-Code: 84-RS-09-MK)

Update: Abmahnung Sunset Handelsgesellschaft UG Haftungsbeschränkt

Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine Aweitere bmahnung der Firma Sunset Handelsgesellschaft UG Haftungsbeschränkt wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlenden Angaben zum Widerrufsrecht.

Überblick und Inhalt

  1. Abmahner: Sunset Handelsgesellschaft UG Haftungsbeschränkt
  2. Begründung: angeblichfehlende Angabe zum Widerrufsrecht.
  3. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  4. Handels-Plattform: ebay
  5. Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  6. Gegenstandswert: 10.000 Euro

Sofort-Hilfe für Betroffene

IT-Recht Kanzlei Tel. 089/130 1433-0 (Service-Code: 83-RS-09-MK)

Abmahnung: Wegen fehlender Grundpreisangabe bei der Google-Produktsuche (Google-Products)

Der IT-Recht Kanzlei liegt eine aktuelle Abmahnung vor, in der einem Online-Händler ein wettbewerbswidriges Verhalten unterstellt wird, da er seine Produkte auf der Internetseite „Google Produkte“ unter Angabe von Preisen bewerbe, ohne dabei jedoch den erforderlichen Grundpreis anzugeben.

Die IT-Recht Kanzlei rät allen Händlern, zu überprüfen, ob deren Angebote auch bei Online-Preissuchmaschinen und/oder –Produktsuchmaschinen gelistet werden und, sofern es sich um Angebote handelt, die mit einer Grundpreisangabe versehen werden müssen, ob diese auch mit einer entsprechenden Grundpreisangabe versehen sind. Dies kann derzeit etwa dadurch bewerkstelligt werden, dass die Angabe des Grundpreises bei den Angeboten im eigenen Online-Shop bereits in der jeweiligen Produktüberschrift erfolgt, die von den Online-Suchmaschinen verwendet werden.

Beispiel:

5 kg Blumenerde (xxx € inkl. MwSt./kg)

Zur Erinnerung
Die Angabe eines Grundpreises ist immer dann erforderlich, wenn Waren in Fertigpackungen, offenen Packungen oder als Verkaufseinheiten ohne Umhüllung nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden. Grundpreise sind in unmittelbarer Nähe des Endpreises anzugeben. Es ist nicht ausreichend, den Grundpreis erst in der allgemeinen Produktbeschreibung zu nennen, die nur über ein Anklicken des Produkts erreicht werden kann. Auch ist die Angabe von Grundpreisen bei bloßer Werbung zu beachten, wenn sie unter Angabe von Preisen erfolgt.

Die Mengeneinheit für den Grundpreis ist jeweils 1 Kilogramm, 1 Liter, 1 Kubikmeter, 1 Meter oder 1 Quadratmeter der Ware. Bei Waren, deren Nenngewicht oder Nennvolumen üblicherweise 250 Gramm oder Milliliter nicht übersteigt, dürfen als Mengeneinheit für den Grundpreis 100 Gramm oder Milliliter verwendet werden. Bei nach Gewicht oder nach Volumen angebotener loser Ware ist als Mengeneinheit für den Grundpreis entsprechend der allgemeinen Verkehrsauffassung entweder 1 Kilogramm oder 100 Gramm oder 1 Liter oder 100 Milliliter zu verwenden. Bei Waren, die üblicherweise in Mengen von 100 Liter und mehr, 50 Kilogramm und mehr oder 100 Meter und mehr abgegeben werden, ist für den Grundpreis die Mengeneinheit zu verwenden, die der allgemeinen Verkehrsauffassung entspricht. Bei Waren, bei denen das Abtropfgewicht anzugeben ist, ist der Grundpreis auf das angegebene Abtropfgewicht zu beziehen.

Abmahnung Thomas Russer

Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine Abmahnung des Herrn Thomas Russer wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Angaben im Rahmen der Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

  1. Abmahner: Thomas Russer
  2. Begründung: angeblich keine ordnungsgemäße Belehrung über das Widerrufsrecht bzw. Rückgaberecht
  3. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  4. Handels-Plattform: ebay
  5. Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  6. Gegenstandswert: 15.000 Euro

Sofort-Hilfe für Betroffene

IT-Recht Kanzlei Tel. 089/130 1433-0 (Service-Code: 82-RS-09-MK)

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.