Archiv -14. Januar 2010

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Update Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
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LG Dortmund: 6 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 14000 Euro Streitwert
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LG Bochum: 7 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 25.000 Euro Streitwert
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LG Bochum: 2 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 15.000 Euro Streitwert
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LG Saarbrücken: 3 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 10.000 Euro Streitwert
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Update Abmahnung HOT Distributions und Logistik GmbH

Update Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.

Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine weitere Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich irreführender Werbung mit Testergebnissen.

Überblick und Inhalt

  1. Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  2. Begründung: irreführender Werbung mit Testergebnissen
  3. Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  4. Handels-Plattform: Online-Shop
  5. Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Sofort-Hilfe für Betroffene

IT-Recht Kanzlei Tel. 089/130 1433-0 (Service-Code: 131-RS-09-MK)

LG Dortmund: 6 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 14000 Euro Streitwert

Das Landgericht Dortmund setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 13 O 166/09) einen Streitwert von 14.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin hatte sich insgesamt sechs wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.

So untersagte das Landgericht Dortmund der Antragsgegnerin, im Wettbewerb handelnd als Unternehmer gegenüber Endverbrauchern Fernabsatzverträge anzubahnen und dabei

a) in der Widerrufsbelehrung eine Telefonnummer anzugeben;
b) nicht über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluss führen, zu informieren;
c) keine Angaben dazu zu machen, ob der Vertragstext nach dem Vertragsschluss von dem Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist;
d) keinen Hinweis dazu zu geben, wie der Verbraucher mit zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkennen und berichtigen kann;
e) keinen Hinweis zu den für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen zu geben;
f) keine Angaben zu den Registernummer und dem zuständigen Register zu machen;
g) keine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer anzugeben.

LG Bochum: 7 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 25.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Bochum setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. I-12 O 251/09) einen Streitwert von 25.000 Euro fest. Der Antragsgegner hatte sich insgesamt sieben wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.

So untersagte das Landgericht Bochum dem Antragsgegner, im Wettbewerb handelnd als Unternehmer gegenüber Endverbrauchern im Fernabsatz bei eBay Füllungen für Wärmekissen anzubieten

  • und dabei die folgende Formulierung zu verwenden:

„Dennoch hat uns dieser Satz des Bekannten zu denken gegeben und wir haben beschlossen, dass wir unseren Kunden eine Zufriedenheitsgarantie geben: Sind Sie mit der Ware nicht zufrieden, so gewähren wir Ihnen ein Rückgaberecht von 4 Wochen ab Bestelldatum. Sie haben so ausreichend Zeit sich von unseren Produkten zu überzeugen.“

„Sie können von Ihrem Widerrufsrecht innerhalb von 30 Tagen ohne Angabe von Gründen per Brief, Fax, E-Mail oder durch Rücksendung der Ware Gebrauch machen.“

„Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung“ –> ohne darauf hinzuweisen dass die Widerrufsfrist nicht vor Erhalt einer Widerrufsbelehrung in Textform zu laufen beginnt.

„Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entspricht und der Preis der zurückzusendenden Sache einen Betrag i.H.v. 40 Euro nicht übersteigt.“ –> ohne, dass dieser Verpflichtung eine entsprechende vorherige Vereinbarung zu Grunde liegt.

„Die Angebote des Anbieters auf der Webseite sind freibleibend. Im Falle der Nichtverfügbarkeit ist der Anbieter nicht zu Leistung verpflichtet.“

„Bei Nichtverfügbarkeit der Ware behalten wir uns vor, eine in Qualität und Preis gleichwertige Leistung zu erbringen bzw. die Leistung nicht zu erbringen.“

  • ohne im Rahmen eines Impressums den vollständigen Namen anzugeben.

LG Bochum: 2 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 15.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Bochum setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. I-12 O 255/09) einen Streitwert von 15.000 Euro fest. Der Antragsgegner hatte sich zwei wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.

So untersagte das Landgericht Bochum dem Antragsgegner, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei Fernsabsatzverträgen gegenüber Verbrauchern

1. die nachfolgenden Angaben zu tätigen:

„Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferte Ware der bestellten entsprocht und wenn der Preis der zurückzusendenden Sache einene Betrag von 40 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben.“ –> sofern nicht eine vertragliche Regelung hierzu bereitgehalten wird.

2. Gewürze zum Räuchern von Fleisch in Fertigpackungen anzubieten, ohne einen Grundpreis anzugeben.

LG Saarbrücken: 3 wettbewerbsrechtliche Verstöße = 10.000 Euro Streitwert

Das Landgericht Saarbrücken setzte kürzlich im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens (Az. 7KFH O 232/09) einen Streitwert von 10.000 Euro fest. Die Antragsgegnerin hatte sich drei wettbewerbsrechtliche Fehltritte erlaubt.

So untersagte das Landgericht Saarbrücken der Antragsgegnerin, im geschäftlichen Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei Fernsabsatzverträgen gegenüber Verbrauchern auf der Handelsplattform eBay Angebote von Waren aus dem Sortiment xxx zu veröffentlichen oder zu unterhalten,

1.) wenn bei den nach § 312 c Abs. 1 BGB i.V.m. § 1 Abs. 1 Nr. 10 BGB-InfoV zu erteilenden Informationen (nämlich Angaben über das Bestehen oder Nichtbestehen eines Widerrufs- oder Rückgaberechtes sowie die Bedingungen, Einzelheiten der Ausübung, insbesondere Namen und Anschrift desjenigen, gegenüber dem der Widerruf zu erklären ist, und die Rechtsfolgen)

a) nicht auf eine bestehende Wertersatzpflicht des Käufers hingewiesen wird, die eine Verschlechterung der Sache durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme ausnimmt, falls nicht spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen wird, sie zu vermeiden.

b) nicht auf die für den Unternehmer geltende 30-Tage-Frist ab Zugang der Widerrufserklärung für die Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen hingewiesen wird.

2.) wenn im Falle der Abgabe einer Garantieerklärung für die Beschaffenheit oder die Haltbarkeit der angebotenen Sache nicht auh darüber informiert wird, dass die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche durch die Garantie nicht eingeschränkt werden, sowie über den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben die für die Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers.

Update Abmahnung HOT Distributions und Logistik GmbH

Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine weitere Abmahnung der Firma HOT Distributions und Logistik GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Markenrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich unerlaubeter Verwendung einer Wortmarke.

Überblick und Inhalt

  1. Abmahner: HOT Distributions und Logistik GmbH
  2. Begründung: angeblich unerlaubte Vewendung der Wortmarke “HOT”
  3. Rechtlicher Bezug: Markenrecht
  4. Handels-Plattform: ebay
  5. Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  6. Gegenstandswert: 100.000 Euro

Sofort-Hilfe für Betroffene

IT-Recht Kanzlei Tel. 089/130 1433-0 (Service-Code: 130-RS-09-MK)

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