Archiv -6. Juni 2013

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Abmahnung Karin Elke Kurth
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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Gesundheitsbezogene Angaben
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Abmahnung ebay: Irreführende Werbung (ehemaliger UVP)
4
Abmahnung Online-Shop: Fehlende Grundpreisangabe
5
Abmahnung ebay: Wertersatz
6
Die häufigsten Abmahngründe des Monats Mai 2013
7
Content-Klau im Internet – die Copy&Paste-Falle – Teil 3: Urheberrechtlicher Schutz von Webseiten

Abmahnung Karin Elke Kurth

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Frau Karin Elke Kurth wegen angeblich irreführender Werbung eines eBay-Händlers vor. 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Karin Elke Kurth
  • Begründung: angeblich irreüfhrende Werbung mit einer ehemaligen unverbindlichen Preisempfehlung (UVP)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 30.000 €

 

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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Gesundheitsbezogene Angaben

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Vereins Deutscher Konsumentenbundes e.V. wegen angeblich fehlender Angabe des Grundpreises beim Endpreis beim Vertrieb von Sprühkreide vor 

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.
  • Begründung: angeblich fehlender Ausweis des Grundpreises in unmittelbarer Räumlicher Nähe zum Endpreis
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Online-Shop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung ebay: Irreführende Werbung (ehemaliger UVP)

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung wegen angeblich irreführender Werbung mit einem ehemaligen UVP auf der Verkaufsplattform ebay vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angebliche Irreführung durch Werbung mit einem ehemaligen UVP beim Vertrieb von Uhren

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Online-Shop: Fehlende Grundpreisangabe

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung (fehlende Angbedes Grundpreises) einen Online-Shop betreffend vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis beim Vertrieb von Sprühkreide und damit Verstoß gegen die PReisangabenverordnung (PangV)

 

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Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung ebay: Wertersatz

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung, die ein ebay-Händlers erhalten hat vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

  • Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung bezogen auf die Angaben zum Wertersatz

 

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Die häufigsten Abmahngründe des Monats Mai 2013

 

Es waren etwas weniger Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei im Monat Mai 2013 vorgelegt wurden, gleichwohl wurden sie wieder ausgewertet und aufbereitet.

 

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des abgelaufenen Monats.

  

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats Mai 2013:

  

  1. Irreführende Werbung
  2. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
  3. Widerrufsbelehrung
  4. Markenrechtsverletzung
  5. Textilkennzeichnung
  6. Gerichtsstand
  7. Urheberrecht
  8. Versandrisiko
  9. fehlende Straßenverkehrszulassung
  10. 40-Euro-Klausel (Rücksendekosten)

 

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

  

 

Am häufigsten wurden Verstöße gegen die folgenden Rechtsbereiche abgemahnt:

  

  1. Wettbewerbsrecht
  2. Markenrecht
  3. Urheberrecht

 

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

  

weiterführende Links

  

  

 Haben Sie Handlungsbedarf ?  

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Content-Klau im Internet – die Copy&Paste-Falle – Teil 3: Urheberrechtlicher Schutz von Webseiten

In Teil 2 der Serie ging es um die Frage, wann ein Werk urheberrechtlich geschützt ist. Einen Überblick zur urheberrechtlichen Schutzfähigkeit von Webseiten gibt Teil 3 der Serie.

Denn hat man eine eigene Homepage mit Logos und Bildern erstellt oder erstellen lassen, stellt sich die Frage, ob der Internetauftritt Urheberrechtsschutz genießt und vor dem Kopieren durch andere gefeit ist …

 

1. Schutz als Werk im Sinne des Urhebergesetzes (UrhG)

Grundsätzlich unterfällt eine Webseite nicht unmittelbar dem Urheberschutz. Denn das Urhebergesetz schützt nur solche Werke, die persönliche geistige Schöpfungen sind (vgl. Teil 2 der Serie). Dies wird jedoch bei einer Internetseite in der Regel nicht angenommen, da sie lediglich ein abstraktes Produkt mehrerer, durch einen Browser zusammengefügter Zeichen sei.

Unter § 2 UrhG, wo es um „geschützte Werke“ geht, fällt eine Internetseite jedenfalls grundsätzlich nicht.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.