Archiv -6. September 2013

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Links der Woche: E-Plus & O2, Google Suchergebnis, sündige Netzwerke, Cloud Computing vs. Trojaner
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Die häufigsten Abmahngründe im August 2013
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Neue Etikettierungsregeln für Hersteller beim Inverkehrbringen von Staubsaugern

Links der Woche: E-Plus & O2, Google Suchergebnis, sündige Netzwerke, Cloud Computing vs. Trojaner

Wartet das letzte Grillwochenende der Saison auf uns, oder kommt noch das Eine oder Andere danach?

 

Auf jeden Fall warten an dieser Stelle noch unsere Links der Woche auf Sie.

 

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

 

 

Die Links der Kalenderwoche 36  (02.09. – 06.09.2013):  

 

  • 😐 EU-Kommission: Will über Fusion von E-Plus und O2 entscheiden, mehr…
  • 😐 Urteil: Google muss Suchergebnis nicht entfernen, mehr…
  • 🙁 Cloud Computing: „Nie war es so einfach, sich einen Trojaner einzufangen“, mehr…
  • 😉 Iran: Soziale Netzwerke sind „Sünde“ – nicht aber für die neue Politriege, mehr…
  • 😐 Kim Dotcom: Gibt Posten bei Mega für Parteigründung auf, mehr…
  • 😐 Wissenschaftler: Bundesrat soll Urheberrechtsreform stoppen, mehr…

Die häufigsten Abmahngründe im August 2013

 

Die Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei im Monat August 2013 vorgelegt wurden, sind jetzt ausgewertet und aufbereitet.

 

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des letzten Monats.

  

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats August 2013:

  

  1. Energieeffizienzklasse
  2. Irreführende Werbung
  3. Widerrufsbelehrung
  4. Garantieangaben
  5. fehlende Grundpreisangabe
  6. 40 Euro Klausel (Rücksendekosten)
  7. Widerrufsrecht
  8. Vertriebsrichtlinien
  9. IP-Adresse
  10. Impressum

 

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

  

 

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

  

weiterführende Links

  

  

 Haben Sie Handlungsbedarf ?  

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

Neue Etikettierungsregeln für Hersteller beim Inverkehrbringen von Staubsaugern

Die neue EU-Verordnung Nr. 665/2013 sieht einen umfangreichen Pflichtenkatalog für Hersteller („Lieferanten“) vor. So haben Hersteller ab dem 01.09.2014 bestimmte Staubsauger mit Etiketten zu versehen, die umfangreiche Informationen zum Energieverbrauch enthalten. Zudem sind neue Vorgaben bezüglich der Erstellung von Produktdatenblättern sowie der generellen Bewerbung von Staubsaugern zu beachten.

Lesen Sie die aktuellen FAQ der IT-Recht Kanzlei, welche die neuen Pflichten von Herstellern in Zusammenhang mit dem Inverkehrbringen von Staubsaugern zum Gegenstand haben.

Frage: Was haben Lieferanten ab dem 01.09.2014 sicherzustellen?
Die „Lieferanten“ müssen gemäß Artikel 3 Abs. 1 EU-Verordnung Nr. 665/2013 sicherstellen, dass ab dem 1. September 2014

a) jeder

Universalstaubsauger mit einem gedruckten Etikett geliefert wird, dessen Gestaltung und Informationsgehalt den Vorgaben in Nr. 1.1, 2.1 und 3.1 des Anhang II der EU-Verordnung Nr. 665/2013 entspricht.

Den ganzen Beitrag lesen (Link)

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.