Archiv -15. November 2013

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Links der Woche: Microsofts Cybercrime-Zentrum, Googles Transparentbericht, Datenmissbrauch bei Deutschen, Getgoods Insolvenz
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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Grundpreisangabe auf Amazon
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Impressum bei Facebook unter „Info“ nicht ausreichend
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Abmahnung Sven Kraft
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Abmahnung Amazon: Fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis
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Abmahnung Amazon: Markenrechtsverletzung “vevendo”
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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Unlautere Garantieangaben
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Abmahnung ebay: “4 Jahre Osram-Garantie”
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Abmahnung Seatriever International Holdings Ltd.
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Abmahnung Webshop: Markenrechts- & Patentrechtsverletzung
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Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Werbung mit einem Testergebnis
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Abmahnung Amazon: Fehlende Angabe der Fundstelle eines Testergebnisses

Links der Woche: Microsofts Cybercrime-Zentrum, Googles Transparentbericht, Datenmissbrauch bei Deutschen, Getgoods Insolvenz

Microsofts Cybercrime-Zentrum, Googles Transparentbericht, Internet-Daten für die Arbeitsagentur und Apple will Schadensersatz, diese Infos können nur in eine Richtung gehen – unsere Links der Woche.

 

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

 

 

Die Links der Kalenderwoche 46  (11.11. – 15.11.2013):  

 

  • 🙂 Microsoft: Eröffnet Cybercrime-Zentrum, mehr…
  • 😐 Googles Transparenzbericht: Behördenanfragen in drei Jahren verdoppelt, mehr…
  • 😐 Internet-Daten für die Arbeitsagentur: Online-Geschäfte von Hartz-IV-Empfängern im Visier, mehr…
  • 🙁 Online-Händler Getgoods: Geht in die Insolvenz, mehr…
  • 🙁 Apple: Fordert 380 Millionen Dollar Schadenersatz von Samsung, mehr…
  • 🙁 Studie: 7 Prozent der Deutschen von Datenmissbrauch betroffen, mehr…

Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Grundpreisangabe auf Amazon

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Vereins Deutscher Konsumentenbundes e.V. wegen angeblich fehlender Angabe des Grundpreises auf Amazon vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Vertrieb von Silicon Water Guard über Amazon
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Impressum bei Facebook unter „Info“ nicht ausreichend

Immer häufiger wird die digitale Kommunikationsplattform „Facebook“ auch von Online-Händlern genutzt, die ihre Angebote auf einer eigens angelegten Seite des Netzwerkes aufführen und bewerben.

Dies dient vor allem dazu, den eigenen Internetauftritt einem breiteren Publikum zugänglich zu machen und gleichzeitig neue Zielgruppen, die über Seitenvorschläge des Netzwerkes selbst oder mittels der Empfehlung anderer Nutzer auf den Online-Händler aufmerksam werden, anzusprechen.

Allerdings müssen solche Online-Präsenzen gewissen gesetzlichen Anforderungen zum Verbraucherschutz genügen.

Mit Urteil vom 13.08.2013 hat nun das OLG Düsseldorf entschieden, dass eine Weiterleitung auf das jeweilige Impressum des Anbieters im Rahmen des Facebook-Auftritts über den „Info-Button“ ungenügend ist.

Die Pflicht zur Angabe eines Impressums im Internet
Ein im digitalen Geschäftsverkehr tätiger Händler ist nach §5 des Telemediengesetzes (TMG) grundsätzlich verpflichtet, sowohl im Rahmen des eigenen Internetauftritts als auch im Rahmen der Unterhaltung einer gewerbsmäßigen Seite in einem sozialen Netzwerk Angaben über seine Identität, Anschrift, Handelsregistereintragung und seine Vertretungsberechtigten zu machen.

Den Originalbeitrag weiterlesen […] 

Abmahnung Sven Kraft

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Herrn Sven Kraft wegen angeblicher Markenrechtsverletzung an seiner Marke „vevendo“ vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Sven Kraft
  • Begründung: angebliche Markenrechtsverletzung durch den Vertrieb von ähnlichen Produkten
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 30.000 €

 

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Abmahnung Amazon: Fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis

Ein Amazon-Händler wurde wegen angeblich Angabe des Grundpreises beim Endpreis abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • fehlende Angabe des Grundpreises beim Vertrieb des Produktes „Kamik Atsko Silicon Water-Guard farblos 350 ml“ über die Handelsplattform Amazon 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Amazon: Markenrechtsverletzung “vevendo”

Ein Online-Händler, der über Amazon verkauft wurde wegen einer angeblichen Markenrechtserletzung an der Marke „vevendo“ abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich Markenrechtsverletzung an der Marke “vevendo” durch den Vertrieb von ähnlichen Produkten unter diesem Namen

 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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Abmahnung Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.: Unlautere Garantieangaben

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung des Vereins gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V. wegen angeblich unlauterer Werbung mit den Aussagen  “2 Jahre Garantie” und „4 Jahre Osram-Garantie“ vorgelegt.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Verein gegen Unwesen in Handel und Gewerbe Köln e.V.
  • Begründung: angeblich unlautere Werbeaussagen durch unzureichende Angaben zur Ausgestaltung der Garantie
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung ebay: “4 Jahre Osram-Garantie”

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich wettbewerbswidriger Angaben zur Garantie abgemahnt. 

 

Abgemahnt wird:

 

  • angeblich unzureichende Angaben zu den Garantiebedingungen („4 Jahre Osram-Garantie“)

 

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

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Kontaktmöglichkeiten:

 

Abmahnung Seatriever International Holdings Ltd.

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Seatriever International Holdings Ltd wegen angeblicher Marken- und Patenrecthsverletzung vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Seatriever International Holdings Ltd
  • Begründung: angeblich Marken- und Patentrechtsverletzung an der Marke „ILLOOMS“ durch nicht autorisierten Vertrieb von Partyluftballons in Deutschland
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Online-Shop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 250.000

 

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Abmahnung Webshop: Markenrechts- & Patentrechtsverletzung

Der IT-Recht Kanzlei München wurde eine Abmahnung wegen angeblicher Markenrechts- und Patentrechtsverletzung an einem Partyluftballon vorgelegt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Markenrechtsverletzung an der Marke “ILLOOMS”  durch nicht autorisierten Vertrieb in Deutschland

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung Deutscher Konsumentenbund e.V.: Werbung mit einem Testergebnis

Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Vereins Deutscher Konsumentenbundes e.V. wegen angeblich wettbewerbswidriger Werbung mit einem Testergebnis vor.

 

Überblick und Inhalt

 

  • Abmahner: Deutscher Konsumentenbund e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende Angabe der Fundstelle eines Testergebnisses von ÖKO-Test („ÖKO-Test: sehr gut“)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

 

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Abmahnung Amazon: Fehlende Angabe der Fundstelle eines Testergebnisses

Ein Amazon-Händler wurde wegen angeblich unlauterer Werbung mit einem Testergebniss abgemahnt.

 

Abgemahnt wird:

 

  • Werbung mit dem Testergebnis “sehr gut” des ÖKO-Test Verlages ohne Angabe der Fundstelle

 

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

 

Kontaktmöglichkeiten:

 

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.