Archiv -11. April 2014

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Links der Woche: Snowden als Ehrendoktor, HP zahlt, Square vs. Google & Apple, Wildwuchs bei Videoüberwachung
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Abmahnungen ? Einbindung von Youtube-Videos in Blogs und bei Facebook
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Abmahnung eis.de GmbH
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Abmahnung Amazon: Werbung mit Testergebnis der Stiftung Warentest

Links der Woche: Snowden als Ehrendoktor, HP zahlt, Square vs. Google & Apple, Wildwuchs bei Videoüberwachung

Uni Rostock will neuen Ehrendoktor, HP zahlt in einer Korruptionsaffäre, Apple und Google wollen kaufen, bei der Videoüberwachung gibt es Wildwuchs und der Horror-Bug im OpenSSL oder kurz: Unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 15  (07.04. – 11.04.2014):  

  • 😉 NSA-Skandal: Uni Rostock will Snowden zum Ehrendoktor ernennenmehr…
  • 🙁 Korruptionsaffäre: HP zahlt 108 Millionen US-Dollarmehr…
  • 😐 Apple und Google: An Bezahldienst Square interessiert, mehr…
  • 🙁 Datenschützer: Beklagen Wildwuchs bei Videoüberwachung, mehr…
  • 🙂 Urteil: Google muss rufschädigende „Autocomplete“-Begriffe löschenmehr…
  • 🙁 Der GAU für Verschlüsselung im Web: Horror-Bug in OpenSSL, mehr…

Abmahnungen ? Einbindung von Youtube-Videos in Blogs und bei Facebook

Gegenwärtig ist beim EuGH ein Verfahren anhängig, das das Web 2.0 zurück ins Web 1.0 katapultieren könnte. Gestritten wird darüber, ob die Einbindung von Videos und sonstigem Content in Form eines Embedded Links eine eigenständige, urheberrechtliche Nutzungshandlung darstellt und deshalb vergütungspflichtig ist.

Folgt der EuGH dieser Sichtweise, so könnte dies das Aus für die Einbindung von fremden Werken auf Webseiten als Embedded Link bedeuten. Die IT-Recht Kanzlei erläutert die Hintergründe des EuGH-Verfahrens und berichtet über die Pläne der Verwertungsgesellschaften, die Urheber bei Embedded Links mitverdienen zu lassen.

I. Einführung

Das Web 2.0 ist ohne Bilder, Musik und Videos kaum vorstellbar. Youtube als Plattform, auf der Nutzer eigene Videos hochladen können, ist hierfür nur beispielgebend. Nutzer können Videos jedoch nicht nur auf Youtube stellen, sondern auch per Youtube-Link in eigene Blogs oder auf Facebook einbinden.

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Abmahnung eis.de GmbH

Die Firma eis.de GmbH hat einen Amazon-Händler wegen angeblich unlauterer Werbung mit einem Testergebnis abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung der Firma eis.de GmbH:

  • Abmahner: eis.de GmbH
  • Begründung: fehlende Angabe der Fundstelle eines Testergebnisses beim Vertrieb von Erotikartikeln
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert/Streitwert: 10.000 €

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Abmahnung Amazon: Werbung mit Testergebnis der Stiftung Warentest

Ein Onlinehändler, der über Amazon Erotikartikel und -zubehör verkauft wurde wegen angeblich unlauterer Werbung abgemahnt.

Die abmahnende Firma bemängelt in der Abmahnung den fehlenden Verweis auf die Fundstelle eines Testergebnisses das zu Werbezwecken in der Artikelbeschreibung verwendet wird.

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ? 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden. 

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.