Archiv -2. Mai 2014

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Links der Woche: Microsoft´s Manifest, Ebay´s Zugpferd, Steuerausfälle im Internet & Zalandos Arbeitsbedingungen
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Die häufigsten Abmahngründe im Monat April 2014
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Abmahnung Data Economy UG: Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung
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Abmahnung ebay: Fehlende Angabe der textilen Zusammensetzung
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FAQ: Zum neuen Muster-Widerrufsformular

Links der Woche: Microsoft´s Manifest, Ebay´s Zugpferd, Steuerausfälle im Internet & Zalandos Arbeitsbedingungen

Nach dem Tag der Arbeit ist vor dem Wochenende und davor ist es Zeit für unsere Links der Woche.

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 18  (28.04. – 02.05.2014):  

  • 🙂 „Manifest für ein neues Arbeiten“: Microsoft will die neue Arbeitswelt beflügelnmehr…
  • 😐 PayPal: Bleibt Zugpferd für eBaymehr…
  • 🙁 Rechnungshof: Erhebliche Steuerausfälle bei Internet-Leistungen, mehr…
  • 😐 Facebook: Treibt Messenger voran, mehr…
  • 🙂 Arbeitsbedingungen: Zalando kündigt Verbesserungen anmehr…
  • 🙁 AOL: Räumt Zugriff auf Kundendaten einmehr…

 

Die häufigsten Abmahngründe im Monat April 2014

 

Die monatliche Auswertung der Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei im vergangenen Monat vorgelegt wurden ist nun erstellt.

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des letzten Monats.

Die Top Ten der häufigsten Abmahngründe des Monats April 2014:

  1. Fehlende Grundpreisangabe
  2. Irreführende Werbung (ebay)
  3. Irreführende Werbung (Online-Shop)
  4. Angaben zur Widerrufsfrist
  5. Angaben zum Widerrufsrecht
  6. Angaben zum Fristbeginn des Widerrufs
  7. Fehlende Angabe eines Jugendschutzbeauftragten
  8. Angaben zu den zur Verfügung stehenden Vertragssprachen
  9. Angaben zu den Rücksendekosten
  10. Angaben zur sog. 40-€ Klausel

Die Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung Data Economy UG: Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung

Die Firma Data Economy UG hat einen eBay-Händler wegen angeblich unvollständiger Angaben zur textilen Zusammensetzung der von ihm vertriebenen Produkte und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Kanzlei: Dr. Schenk
  • Abmahner: Data Economy UG
  • Begründung: 
    • angeblich fehlende Angabe der textilen Zusammensetzung von Bekleidungsstücken
    • angeblich widersprüchliche Angaben zur Dauer der Widerrufsfrist (14 tage und 1 Monat)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Gegenstandswert: 15.000 €

Mehr erfahren

Abmahnung ebay: Fehlende Angabe der textilen Zusammensetzung

Ein ebay-Händler wurde wegen angeblich fehlenden Angaben der textilen Zusammensetzung von Bekleidungsstücken abgemahnt.

Der Händler verstoße damit gegen die europäische Textilkennzeichnungsverordnung.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

FAQ: Zum neuen Muster-Widerrufsformular

Ab dem 13.06.2014 haben Unternehmer neben der üblichen Widerrufsbelehrung zusätzlich auch ein sog. Widerrufsformular für den Verbraucher bereitzuhalten.

Die IT-Recht Kanzlei hat die wichtigsten Fragen im Zusammenhang mit dem neuen Widerrufsformular vorab zusammengestellt und als FAQ beantwortet

Inhalt

  1. Was ist der Sinn des neuen Widerrufsformulars?
  2. Kann ich den Widerruf eines Verbrauchers zurückweisen, wenn er künftig nicht das Widerrufsformular verwendet?
  3. Muss ich das Widerrufsformular den Verbrauchern überhaupt zur Verfügung stellen?
  4. Wann muss das Widerrufsformular dem Verbraucher zur Verfügung gestellt werden?
  5. Muss das Widerrufsformular bereits online für den Verbraucher ausfüllbar und absendbar sein?
  6. Welchen Vorteil hat der Webshop-Betreiber, wenn er das Widerrufsformular online für Verbraucher bereitstellt?
  7. Welchen Vorteil hat ein Verbraucher, wenn er für den Widerruf das online bereitgestellte Widerrufsformular verwendet?
  8. Wo sollte das Widerrufsformular am besten auf meiner Shop-Präsenz platziert werden?
  9. Muss ich das Widerrufsformular dem Verbraucher auch nach Abgabe von dessen Vertragserklärung zur Verfügung stellen?
  10. Was gilt, wenn ich das Widerrufsformular dem Verbraucher einfach nicht zur Verfügung stelle?
  11. Muss ich das Widerrufsformular als Online-Händler vorausfüllen?
  12. Muss ich das Widerrufsformular online zum unmittelbaren Ausfüllen zur Verfügung stellen?
  13. Muss ich als Unternehmer das Muster-Widerrufsformular verwenden oder darf ich ein eigenes Widerrufsformular entwerfen?
  14. Darf ich das Widerrufsformular (leicht) abändern/ ergänzen?
  15. In welcher Form muss ich den Eingang des vom Verbraucher übermittelten Widerrufsformulars bestätigen?
  16. Genügt es den gesetzlichen Anforderungen im Rahmen des Widerrufsformulars, wenn der Unternehmer lediglich den insgesamt erfolgreichen Widerruf per E-Mail bestätigt, nachdem die Retourware beim Unternehmer eingegangen ist?
  17. Wie kann ich bei eBay das Widerrufsformular den Verbrauchern vor Vertragsschluss zur Verfügung stellen?
  18. Gilt das hier angesprochene Widerrufsformular auch für die Fälle von Verbraucherdarlehensverträge?
  19. Wie sieht das Widerrufsformular in der angepassten Fassung aus?
  20. Weitere Fragen?

Zu den vollständigen FAQ der IT-Recht Kanzlei zum neuen Muster-Widerrufsformular…

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.