Archiv -4. Juli 2014

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Links der Woche: Recht auf Vergessen, Adblock Plus, Facebook & Videowerbung, Betrug mit Online-Zugtickets
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Abmahnung TradeTexx GmbH
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Abmahnung Internetshop: Werbung mit Geld-zurück-Garantie
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Abmahnung Quante Design GmbH & Co. KG: Werbung mit Testergebnis
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Abmahnung Webshop: Werbung mit Testergebnis und Materialzusammensetzung

Links der Woche: Recht auf Vergessen, Adblock Plus, Facebook & Videowerbung, Betrug mit Online-Zugtickets

 

Ob heute Abend Deutschland oder Frankreich gewinnt wissen wir nicht, wir wissen aber, dass es an dieser Stelle nun wieder Zeit für unsere Links der Woche ist 😉 .

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 27 (30.06. – 04.07.2014):

  • 🙂 „Recht auf Vergessen“: Europäer wollen mehr als 267.000 Links aus Google streichen lassen, mehr…
  • 😐 Werbebranche: Zieht gegen Adblock Plus vor Gericht, mehr…
  • 🙁 Yahoo: Schließt Xobni und andere Dienste, mehr…
  • 😐 Facebook: Kauft Spezialisten für Videowerbung , mehr…
  • 🙁 Datenschutz: EU-Studie zeigt Probleme in der Praxis, mehr…
  • 🙁 Betrug mit Online-Zugtickets: Bahn um hunderttausende Euro geprellt, mehr…

Abmahnung TradeTexx GmbH

Die Firma TradeTexx GmbH hat einen Wettbewerber wegen angeblich unlauterer Werbung mit Garantien und mehr abgemahnt

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: TradeTexx GmbH
  • Begründung:
    • unlautere Garantieangabe („2Jahre Garantie“)
    • unzulässige Garantieangabe („Geld-zurück-Garantie“)
    • wettbewerbswidrige Angaben zum Transportrisiko
    • widersprüchliche Angaben zum Widerrufsrecht/Rückgaberecht (30 Tage und 14 Tage)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 25.000 €

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Abmahnung Internetshop: Werbung mit Geld-zurück-Garantie

Ein Webshop-Betreiber wurde wegen angeblich unlauterer Werbung mit Garantieaussagen abgemahnt.

So werbe er unter anderem wettbewerbswidrig mit den Aussagen „2 Jahre Garantie“ und „Geld-zurück-Garantie“.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung Quante Design GmbH & Co. KG: Werbung mit Testergebnis

Die Firma Quante Design GmbH & Co. KG hat einen Webshop-Betreiber wegen angeblich unzulässiger Werbung mit einem Testergebnis und mehr abgemahnt,

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Quante Design GmbH & Co. KG
  • Begründung:
    • unlautere Werbung mit einem Testergebnis (Stiftung Warentest)
    • fehlende Angabe der Materialzusammensetzung eines Schirmes
    • automatisches Newsletter-Abo
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 15.000 €

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Abmahnung Webshop: Werbung mit Testergebnis und Materialzusammensetzung

Ein Onlinehändler, der einen eigenen Webshop betreib wurde wegen angeblich irreführender Werbung mit einem Testergebnis und der fehlenden Angabe der stofflichen Zusammensetzung seines Produktes abgemahnt.

Außerdem stelle er wettbewerbswidrig ein automatisches Newsletter-Abo bereit.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.