Archiv -18. Juli 2014

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Links der Woche: Googles Geldberg, Ciscos Sicherheitslücke, Recht auf Vergessen, Paypal im Handel
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Abmahnung Quante Design GmbH & Co. KG: Irreführende Werbung „TÜV-geprüft“
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Abmahnung Verein für lauteren Wettbewerb e.V.: Textile Zusammensetzung
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Google-Shopping-Anzeigen: Verstoß gegen die Preisangabenverordnung
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Abmahnung Onlineshop: Werbung mit „TÜV-geprüft“
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Abmahnung Webshop: Textilzusammensetzung

Links der Woche: Googles Geldberg, Ciscos Sicherheitslücke, Recht auf Vergessen, Paypal im Handel

Der Hochsommer ist da und ein tolles Wochenende erwartet uns.

Fehlen eigentlich nur noch unsere Links der Woche. Bitte schön 🙂

Viel Spaß beim Lesen und ein schönes Wochenende wünscht Ihnen ihre IT-Recht Kanzlei.

Die Links der Kalenderwoche 29 (14.07. – 18.07.2014):

  • 😐 Googles Geldberg wächst: Mehr Zukäufe im Ausland geplant, mehr…
  • 🙁 Kritische Sicherheitslücke: Gefährdet Router und Modems von Cisco, mehr…
  • 🙁 Microsoft: Streicht fast 18.000 Jobs, mehr…
  • 🙂 Paul McCartney: Legt Alben als iPad-Apps neu auf, mehr…
  • 🙂 Recht auf Vergessen: Web-Verzeichnis will von Google gelöschte Links dokumentieren, mehr…
  • 😐 PayPal: weitet Bezahlmöglichkeiten im Handel aus, mehr…

Abmahnung Quante Design GmbH & Co. KG: Irreführende Werbung „TÜV-geprüft“

Die Firma Quante Design GmbH & Co. KG hat einen Webshop-Betreiber wegen angeblich irreführender Werbung mit dem TÜV abgemahnt,

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Quante Design GmbH & Co. KG
  • Begründung: Der Webshop-Betreiber werbe mit der Aussage „TÜV-geprüft“ obwohl gar keine TÜV Prüfung stattgefunden habe
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Verein für lauteren Wettbewerb e.V.: Textile Zusammensetzung

Der Verein für lauteren Wettbwerb e.V. hat einen Webshop-Betreiber wegen der angeblich fehlenden Angabe der Textilzusammensetzung seiner Produkte abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verein für lauteren Wettbewerb e.V.
  • Begründung: Verstoß gegen die Textilkennzeichnungsverordnung wegen fehlender Angabe der stofflichen Zusammensetzung der Produkte
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Google-Shopping-Anzeigen: Verstoß gegen die Preisangabenverordnung

Mit Urteil vom 13.06.2014, Az. 315 O 150/14, hat das LG Hamburg entschieden, dass Verkaufsanzeigen bei „Google Shopping“ gegen die Vorgaben der Preisangabenverordnung verstoßen, wenn die zusätzlich zum Endpreis anfallenden Versandkosten lediglich im Rahmen eines so genannten Mouse-Overs angezeigt werden.

In dem vom LG Hamburg zu entscheidenden Fall wurde ein Online-Händler von einem Mitbewerber im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens wegen Verstoßes gegen die Vorgaben der Preisangabenverordnung auf Unterlassung in Anspruch genommen, weil bei dessen Angebots-Anzeigen beim Online-Dienst „Google Shopping“ neben dem Endpreis nicht die zusätzlich anfallenden Versandkosten ausgewiesen wurden. Diese wurden bei den Google-Shopping-Anzeigen nur angezeigt, wenn man mit der Mouse über die zugehörige Produktabbildung fuhr.

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Abmahnung Onlineshop: Werbung mit „TÜV-geprüft“

Ein Onlinehändler, der einen eigenen Webshop betreibt wurde wegen angeblich irreführender Werbung abgemahnt.

Er werbe für ein Produkt mit der Aussage „TÜV-geprüft“, obwohl ein solches Zertifikat gar nicht vorliegen soll.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung Webshop: Textilzusammensetzung

Ein Webshop-Betreiber wurde abgemahnt weil er angeblich die textile Zusammensetzung seiner Produkte nicht angibt.

Er verstoße damit gegen die europäische Textilkennzeichnungsverordnung.

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