Archiv -25. September 2014

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Abmahnung Telematik GmbH
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Abmahnung Pasch Group GmbH
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Abmahnung Webshop: Wettbewerbswidriger Verstoß gegen §1 UWG
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Abmahnung Website: Markenrechtsverletzung durch Verwechslungsgefahr

Abmahnung Telematik GmbH

Die Firma Telematik GmbH hat einen Webshop-Betreiber wegen angeblichen Verstößen gegen gesetzliche Bestimmungen abgemahnt. 

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Telematik GmbH
  • Begründung: angebliche Verstöße gegen gesetzliche Bestimmungen im Fernabsatz (die angegebenen Pflichtinformationen entsprächen nicht den aktuellen gesetzlichen Anforderungen)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung Pasch Group GmbH

Die  Firma Pasch Group GmbH hat einen Webseiten-Betreiber wegen einem angeblichen Markenrechtsverstoß abgemahnt. 

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: Pasch Group GmbH
  • Begründung: angebliche Schutzrechtsverletzung an der Marke „Pasch“ wegen Verwechslungsgefahr
  • Rechtlicher Bezug: Markenrecht
  • Handels-Plattform: Website
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 50.000 €

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Abmahnung Webshop: Wettbewerbswidriger Verstoß gegen §1 UWG

Ein Webshop-Betreiber wurde abgemahnt, weil er gegen §1 UWG verstoßen haben soll.

Er handle damit wettbewerbswidrig und unlauter.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung Website: Markenrechtsverletzung durch Verwechslungsgefahr

Ein Internet-Dienstleister wurde abgemahnt, weil er durch seinen Internetauftritt die Schutzrechte an einer Marke verletzt haben soll.

Die Art der Gestaltung der Seite berge Verwechslungsgefahr zu dieser Marke in sich.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.