Archiv -19. Januar 2015

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Abmahnung Steffen Beetz
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Abmahnung NB Technologie GmbH: Wettbewerbswidrige Werbung „nickelfrei“
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ebay Abmahnung: Fehlerbehaftete Widerrufsbelehrung
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Abmahnung ebay: Irreführende Werbung „nickelfrei“

Abmahnung Steffen Beetz

Herr Steffen Beetz hat einen ebay-Händler wegen angeblich fehlender Angabe des Grundpreises bei Kosmetik abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Steffen Beetz
  • Begründung: fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis beim Vertrieb von Kosmetikartikeln
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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Abmahnung NB Technologie GmbH: Wettbewerbswidrige Werbung „nickelfrei“

Die Firma NB Technologie GmbH hat einen ebay-Händler wegen angeblich unlauterer Werbung mit der Aussage „nickelfrei“ abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: NB Technologie GmbH
  • Begründung: unlautere Werbung für Uhren mit dem Begriff „nickelfrei“, da diese nicht nickelfrei seien
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Pauschale Ausgleichsforderung: 5.000 €

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ebay Abmahnung: Fehlerbehaftete Widerrufsbelehrung

Ein ebay-Händler hat eine Abmahnung erhalten, weil seine Widerrufsbelehrung fehlerhaft sein soll.

Sie sei außerdem  in Teilen widersprüchlich.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung ebay: Irreführende Werbung „nickelfrei“

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er für Uhren mit dem Hinweis werbe sie seien nickelfrei.

Dies entspreche nicht den Tatsachen und sei damit wettbewerbswidrig.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.