Archiv -16. Februar 2015

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Abmahnung Karin Elke Kurth: Preisschaukelei
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Abmahnung ebay: Preisschaukelei mit „Sonderaktionen“
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Abmahnung NB Technologie GmbH: Nickelfreie Edelstahlschmuckstücke
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ebay Abmahnung: Irreführende Werbung mit Produktmaterialien

Abmahnung Karin Elke Kurth: Preisschaukelei

Frau Karin Elke Kurth hat einen Mitbewerber auf ebay wegen angeblicher Preisschaukelei abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Karin Elke Kurth
  • Begründung: Start einer neuen Preis-Sonderaktion direkt nach Beendigung der vorherigen (sog. Preisschaukelei)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 30.000€

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Abmahnung ebay: Preisschaukelei mit „Sonderaktionen“

Eine ebay-Händler wurde wegen angeblicher, sogenannter Preisschaukelei abgemahnt.

So soll er nach Beendigung einer Preis-Sonderaktion direkt die nächste Aktion begonnen haben und damit gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung NB Technologie GmbH: Nickelfreie Edelstahlschmuckstücke

Die Firma NB Technologie GmbH hat einen ebay-Händler abgemahnt, weil er Edelstahlschmuckstücke als nickelfrei beworben haben soll.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: NB Technologie GmbH
  • Begründung: Irreführende Werbung mit der Aussage „Nickelfrei“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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ebay Abmahnung: Irreführende Werbung mit Produktmaterialien

Eine ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er mit seiner Werbung für Edelstahlschmuckstücke gegen das Wettbewerbsrecht verstoßen haben soll.

Er bewerbe die Schmuckstücke als „nickelfrei“, was nicht stimme.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.