Archiv -28. Juli 2015

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Abmahnung IDO Verband: Falscher Belehrungstext zum Fristbeginn
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ebay Abmahnung: Falsche Belehrung zum Fristbeginn
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Abmahnung Provima Warenhandels GmbH
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Abmahnung ebay: Werbung „geprüfte Qualität“

Abmahnung IDO Verband: Falscher Belehrungstext zum Fristbeginn

Der IDO Verband hat einen ebay-Händler wegen einem angeblich falschen Belehrungsext abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: Die Widerrufsbelehrung des ebay-Händlers soll falsch sein, da er nicht korrekt über den Fristbeginn belehre
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay

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ebay Abmahnung: Falsche Belehrung zum Fristbeginn

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil seine Widerrufsbelehrung falsch sein soll.

So soll er u.a. fehlerhaft über den Fristbeginn belehren.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung Provima Warenhandels GmbH

Die Firma Provima Warenhandels GmbH hat einen ebay-Händler wegen angeblich unlauterer Werbung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Provima Warenhandels GmbH
  • Begründung: angeblich irreführende  Werbung mit dem Begriff „geprüfte Qualität“ ohne nähere Angaben zu den Prüfumständen, dem Prüfgegenstand und dem Prüfergebnis
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Gegenstandswert: 25.000 €

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Abmahnung ebay: Werbung „geprüfte Qualität“

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er angeblich unlauter mit der Aussage „geprüfte Qualität“ werben soll.

Es bleibe unklar, wer das Produkt geprüft habe, was der Inhalt der Prüfung war und was das Ergebnis der Prüfung war.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.