Archiv -27. August 2015

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ebay Abmahnung: Fehlender Hinweis auf das Widerrufsrecht und Muster-Widerrufsformular
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Abmahnung Artur Hornbacher
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Abmahnung ebay: Fehlender Grundpreis bei Waren nach Volumen
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Abmahnung IDO Verband: Verstoß gegen Art. 246 §11 Nr. 4 EGBGB
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ebay Abmahnung: Angaben über den Vertragsschluss

ebay Abmahnung: Fehlender Hinweis auf das Widerrufsrecht und Muster-Widerrufsformular

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt weil er angeblich den Verbraucher nicht auf das ihm zustehende Widerrufsrecht hinweisen soll.

Ausserdem habe es der Händler versäumt ein Muster-Widerrufsformular vorzuhalten.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

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Abmahnung Artur Hornbacher

Herr Artur Hornbacher hat einen ebay-Händler abgemahnt, weil er angeblich beim Verkauf von Waren nach Volumen den Grundpreis nicht angeben soll.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Artur Hornbacher
  • Begründung: angeblicher Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay

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Abmahnung ebay: Fehlender Grundpreis bei Waren nach Volumen

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt weil er angeblich den Grundpreis beim Vertrieb von Waren nach Volumen nicht angeben soll.

Er verstoße damit gegen die Preisangabenverordnung (PAngV).

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Abmahnung IDO Verband: Verstoß gegen Art. 246 §11 Nr. 4 EGBGB

Der IDO Verband hat einen ebay-Händler abgemahnt, weil er angeblich dem Verbraucher Angaben über den Vertragsschluss vorenthalten soll.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende Angaben über den Vertragsschluss
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto

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ebay Abmahnung: Angaben über den Vertragsschluss

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt weil er angeblich unzureichende Angaben über den Vertragsschluss machen soll.

Er komme damit seinen Informationspflichten die sich aus Art.246 §11 Nr.4 EGBGB ergeben nicht nach.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.