Archiv -18. September 2015

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Abmahnung IDO Verband: Fehlende gesetzesmäßige Belehrung zum Widerruf
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Abmahnung ebay: Fehlende gesetzesmäßige Belehrung zum Widerrufsrecht
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Abmahnung Masterfile Corporation
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Abmahnung Onlineshop: Fehlendes Nutzungsrecht an Bildmaterial
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Abmahnung Jean Claude Castor
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Amahnung Webshop: Nicht erlaubte Nutzung einer Fotografie

Abmahnung IDO Verband: Fehlende gesetzesmäßige Belehrung zum Widerruf

Der IDO Verband hat einen ebay-Händler abgemahnt, weil er angeblich dem Verbraucher keine aktuelle und gesetzesmäßige Belehrung zum Widerrufsrecht zur Verfügung stellen soll.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende gesetzesmäßige Belehrung zum Widerruf
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto

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Abmahnung ebay: Fehlende gesetzesmäßige Belehrung zum Widerrufsrecht

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt weil er es angeblich versäumen soll den Verbraucher über das ihm zustehende Widerrufsrecht  zu belehren.

Er verstoße damit gegen das Wettbewerbsrecht.

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Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

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Abmahnung Masterfile Corporation

Die Masterfile Corporation hat einen Onlinehändler wegen angeblich fehlendem Nutzungsrecht an Bildmaterial abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Masterfile Corporation
  • Begründung: fehlendes Nutzungsrecht an Bildmaterial
  • Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Schadensersatzforderung: 1.280,00 €
  • Kosten für Internetrecherche: 85,00 €
  • Rechtsanwaltskosten: 745,40 €

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Abmahnung Onlineshop: Fehlendes Nutzungsrecht an Bildmaterial

Der Betreiber eines Onlineshops wurde angeblich fehlendem Nutzungsrecht an Bildmaterial abgemahnt.

Er verstoße damit im Rahmen des Urheberrechts gegen Schutzrechte an den Bildern.

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Abmahnung Jean Claude Castor

Herr Jean Claude Castor hat einen Onlinehändler wegen der angeblich fehlenden Nutzungserlaubnis an einer Fotografie abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Jean Claude Castor
  • Begründung: unerlaubte (nicht lizenzierte) Nutzung einer Fotografie
  • Rechtlicher Bezug: Urheberrecht
  • Handels-Plattform: Webshop
  • Schadensersatzforderung: 1.627,50 €
  • Gegenstandswert: 6.000€
  • Anwaltskosten: 551,00 €

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Amahnung Webshop: Nicht erlaubte Nutzung einer Fotografie

Ein Webshop-Betreiber wurde abgemahnt, weil er eine Fotografie ohne Erlaubnis des Urhebers nutze.

Er verstoße damit gegen Schutzrechte des Erstellers der Fotografie.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.