Archiv -11. März 2016

1
Abmahnung IDO Verband: Versicherter Versand und Auslandsversandkosten
2
Abmahnung Verein Lauterer Wettbewerb e.V.: Fehlende Pflichtinformationen
3
Abmahnung VSM Deutschland GmbH: Unzureichende Garantieangaben
4
Abmahnung Lydia Teiz: Angaben zum Widerruf und Grundpreise

Abmahnung IDO Verband: Versicherter Versand und Auslandsversandkosten

Der IDO Verband hat einen ebay-Händler wegen angeblich wettbewerbswidriger Angaben zu den Versandkosten abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung: 
    • unzulässige Angabe „versicherter Versand“
    • unzulässige Angabe „Versandkosten für Ausland auf Anfrage“
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto

Mehr erfahren

Abmahnung Verein Lauterer Wettbewerb e.V.: Fehlende Pflichtinformationen

Der Verein Lauterer Wettbewerb e.V. hat einen eCommerce-Händler wegen angeblich ungenügender Pflichtangaben beim Verkauf von Beleuchtungskörpern abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Verein Lauterer Wettbewerb e.V.
  • Begründung: angeblich fehlende Pflichtinformationen beim Verkauf von Beleuchtungskörpern online
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Onlineshop
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Mehr erfahren

Abmahnung VSM Deutschland GmbH: Unzureichende Garantieangaben

Die  Firma VSM Deutschland GmbH hat einen ebay-Händler wegen  angeblich unzureichender Garantieangaben abgemahnt. 

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: VSM Deutschland GmbH
  • Begründung: angeblich fehlerhafte – weil unvollständige – Angaben zur Garantie (5 Jahre Garantie“)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 22.500 €

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

Abmahnung Lydia Teiz: Angaben zum Widerruf und Grundpreise

Frau Lydia Teiz hat einen Ebay-Händler wegen einer angeblich fehlenden Widerrufsbelehrung und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Lydia Teiz
  • Begründung: 
    • angeblich fehlende Widerrufsbelehrung
    • angeblich fehlendes Muster-Widerrufsformular
    • Angeblich fehlende Angabe des Grundpreises
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay

Mehr erfahren

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.