Archiv -19. Dezember 2017

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Abmahnung IDO Verband: Angaben zum Gerichtsstand sind unzulässig

Abmahnung IDO Verband: Angaben zum Gerichtsstand sind unzulässig

Der IDO Verband hat einen Dawanda-Händler wegen unzulässiger Angaben zum Gerichtsstand und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung:
    • fehlende Pflichtinformationen zum gesetzlichen Mängelhaftungsrecht
    • unzureichende Informationen zum Muster-Widerrufsformular
    • unzulässige Angaben zum Gerichtsstand
    • widersprüchliche Angaben zum Vertragsschluss
    • unwirksame Rechtswahlklausel
    • irreführende Angaben zum Versand
    • unzureichende Informationen zur Speicherung des Vertragstextes nach Vertragsschluss
    • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Dawanda
  • Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto

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