Archiv -30. Januar 2018

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Abmahnung IDO Verband: Garantieangaben sind unzulässig

Abmahnung IDO Verband: Garantieangaben sind unzulässig

Der IDO Verband hat einen Amazon-Händler wegen unzulässiger Garantieangaben abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung:
    • unzulässige Garantieangaben (3 Jahre Garantie)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.