Die häufigsten Abmahngründe im Monat Januar 2014

 

Die Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei im Monat Januar 2014 zur Kenntnis gebracht wurden, sind nun wieder ausgewertet.

 

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des letzten Monats.

  

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats Januar 2014:

  

  1. fehlende Grundpreisangabe (ebay)
  2. Widerrufsbelehrung
  3. unzureichende Garantieangaben
  4. Verstoß gegen das Jugendschutzgesetz (Altersverifikation)
  5. fehlende Straßenverkehrszulassung
  6. Angaben zum Fristbeginn des Widerrufs
  7. Speicherung Vertragstext
  8. wettbewerbswidriger Verkauf
  9. fehlerhafte AGB
  10. Angaben zum Auslandsversand

 

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

  

 

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

  

  

 Haben Sie Handlungsbedarf ?  

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.