Die häufigsten Abmahngründe im Oktober 2013

 

Die Abmahnungen, die der IT-Recht Kanzlei im Monat Oktober 2013 vorgelegt wurden, sind jetzt wieder ausgewertet und aufbereitet.

 

Nachfolgend finden Sie die häufigsten Abmahngründe des letzten Monats.

  

Die “Top Ten” Abmahngründe des Monats Oktober 2013:

  

  1. Garantieangaben
  2. Irreführende Werbung
  3. Widerrufsbelehrung
  4. fehlende Grundpreisangabe
  5. Markenrechtsverletzung
  6. Textilkennzeichnung
  7. Mehrwertsteuer-Ausweis
  8. Verstoß gegen die Preisangabenverordnung
  9. Rückgaberecht
  10. Widerrufsfrist

 

Die 3 Verkaufplattformen auf denen am häufigsten abgemahnt wurden waren:

  

 

Informationen darüber, welche Firmen aktuell abmahnen lassen finden Sie in unserer Abmahnung-Sammelstelle, die Kanzleien und Vereine die abmahnen finden Sie hier.

  

  

 Haben Sie Handlungsbedarf ?  

 

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung:

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.