Abmahnung Amazon: Unlautere Werbung „CE geprüft“

Ein Amazon-Händler wurde wegen angeblich unlauterer Werbeaussagen („CE-geprüft“) abgemahnt. 

Diese Aussage sei irreführend und wettbewerbswidrig.

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Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.