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24
Jan

Je nach Situation haben Sie verschiedene Möglichkeiten, auf eine Abmahnung zu reagieren:
Ohne Weiteres können Sie die vorformulierte Unterlassungserklärung so unterschreiben und zurücksenden, wie Sie sie erhalten haben.
Falls Ihnen die Formulierungen nicht passen, so können Sie die Erklärung eigenständig modifizieren oder eine eigene Fassung erstellen und diese abgeben.
Wenn die Abmahnung nicht berechtigt ist, so weisen Sie diese zurück (etwa weil Sie den vorgeworfenen Rechtsverstoß überhaupt nicht begangen haben, der Abmahnende gar nicht anspruchsberechtigt ist oder Ihr Verhalten entgegen den Ausführungen in der Abmahnung keinen Rechtsverstoß darstellt).
Falls die Frist unangemessen kurz ist, beantragen Sie beim Abmahnenden eine Fristverlängerung.
Wenn Unklarheiten bestehen, so können Sie selbstverständlich mit dem Abmahnenden in Verhandlungen treten.
Bei Problemen und Fragen wenden Sie sich an ausgewiesene Experten in dem Bereich. Falls Sie anwaltlich Beratung in Anspruch nehmen möchten, so achten Sie darauf, dass diese für das jeweilige Rechtsgebiet besonders fachkundig sind.
Fazit:
Diese Übersicht soll Ihnen kurz und knapp darlegen, wann eine Abmahnung berechtigt ist und wie Sie auf diese reagieren können. Dies kann selbstverständlich keine vollständige und abschließende Lösungshilfe darstellen, sondern ist vielmehr als Wegweiser für die richtige Herangehensweise an die Thematik zu verstehen.
Um insbesondere finanzielle Risiken zu vermeiden, sollten sie sich bei Fragen und Problemen nicht scheuen, den Rat eines Experten einzuholen.
weiterführende Links:
1. Erhalt der Abmahnung
2. Absender der Abmahnung
3. Inhalt der Abmahnung
4. Rechtmäßigkeit der Abmahnung
5. Unterlassungserklärung
6. Kosten der Abmahnung
7. Reaktionsmöglichkeiten bei Abmahnungen
Fragen zum Thema oder Handlungsbedarf?
Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei München stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung
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