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24
Jan

Bevor Sie tatsächlich eine Unterlassungserklärung abgeben, sollten Sie sicher sein, dass die Abmahnung auch tatsächlich rechtmäßig ist.
Neben den bereits genannten Anforderungen muss eine Abmahnung, um selbst rechtmäßig zu sein, tatsächlich ein rechtswidriges Verhalten betreffen. Ist das Verhalten, das Ihnen vorgeworfen wird, tatsächlich jedoch gar nicht rechtswidrig, so erklärt sich von selbst, dass Sie deswegen nicht rechtmäßig abgemahnt werden können.
Die Überprüfung der Rechtmäßigkeit einer Abmahnung ist eine Rechtsfrage. Diese können Sie durch Recherche nach vergleichbaren Fällen im Internet oder durch die Einholung einer fachkundigen Beratung lösen.
In diesem Zusammenhang ist es wichtig, dass Ihnen bewusst ist, dass Sie sich mit Abgabe der Unterlassungserklärung zur Zahlung der Vertragsstrafe – vertraglich – verpflichten, wenn sie das in der Erklärung beschriebene Verhalten nicht unterlassen – grundsätzlich selbst dann, wenn das Verhalten an sich so gar nicht rechtswidrig ist.
Deshalb lohnt sich eine genaue Prüfung der rechtlichen Vorwürfe, die Ihnen durch die Abmahnung gemacht werden
weiterführende Links:
1. Erhalt der Abmahnung
2. Absender der Abmahnung
3. Inhalt der Abmahnung
4. Rechtmäßigkeit der Abmahnung
5. Unterlassungserklärung
6. Kosten der Abmahnung
7. Reaktionsmöglichkeiten bei Abmahnungen
Fragen zum Thema oder Handlungsbedarf?
Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei München stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung
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