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24
Jan

Als Abgemahnter müssen Sie innerhalb einer Ihnen gesetzten Frist rechtzeitig die vorformulierte sog. strafbewehrte Unterlassungserklärung unterschreiben und zurücksenden.
Hierbei sollten Sie beachten:
Die Dauer der Frist sollte angemessen sein. Wenn die Frist unangemessen kurz ist, so ist es sinnvoll, beim Abmahnenden eine Fristverlängerung zu beantragen. Immerhin müssen Sie innerhalb der Frist die Gelegenheit und Zeit haben, die Abmahnung (rechtlich) zu überprüfen und dafür zu sorgen, dass Sie die Rechtsverstöße, die Sie begangen haben und eventuell immer noch andauern, beenden, also beispielsweise rechtswidrige Inhalte von Ihrer Homepage nehmen. Ansonsten würden Sie im Moment der Abgabe der Unterlassungserklärung ja immer noch rechtswidrig handeln und wären sofort zur Zahlung der Vertragsstrafe verpflichtet.
Strafbewehrt ist die Unterlassungserklärung deswegen, weil Sie – mit der Abgabe der Erklärung – eine Vertragsstrafe versprechen für den Fall, dass Sie gegen die Unterlassungserklärung verstoßen.
Die Unterlassungserklärung sollten Sie inhatlich genauestens überprüfen. In ihr ist für Sie in der Regel vorformuliert, was Sie in Zukunft unterlassen sollen. Es kann sein, dass diese Erklärung sehr weit gefasst ist, so dass Sie auch bei anderen Verstößen als demjenigen, der Ihnen aktuell konkret vorgeworfen wird, die Vertragsstrafe zahlen müssen. Sie sind dazu berechtigt, eine eigene Unterlassungserklärung zu formulieren und abzugeben, da Sie nicht dazu verpflichtet sind, die vorformulierte Fassung abzugeben.
Schließlich sollten Sie auch prüfen, ob die Höhe der angedrohten Vertragsstrafe angemessen oder unangemessen hoch ist. Hierzu können Sie im Internet nach vergleichbaren Fällen recherchieren oder fachkundigen Rat einholen.
weiterführende Links:
1. Erhalt der Abmahnung
2. Absender der Abmahnung
3. Inhalt der Abmahnung
4. Rechtmäßigkeit der Abmahnung
5. Unterlassungserklärung
6. Kosten der Abmahnung
7. Reaktionsmöglichkeiten bei Abmahnungen
Fragen zum Thema oder Handlungsbedarf?
Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei München stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung
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