Abmahnung ebay: Irreführende Angaben über Warenbezug und Partnerstatus

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er angeblich irreführende Angaben über den Bezug seiner Waren (Import direkt vom Hersteller) gemacht haben soll.

Ausserdem seien seine Angaben in Bezug auf den Partnerstatus zu seinem Lieferanten unrichtig.

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Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.