Abmahnung ebay: Wettbewerbswidrige, weil unvollständige Widerrufsbelehrung

Ein ebay-Händler wurde abgemahnt, weil er eine wettbewerbswidrige Widerrufsbelehrung verwenden soll.

Die Widerrufsbelehrung sei unvollständig, entspreche nicht der aktuellen Gesetzeslage und sei somit unzulässig.

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Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.