Abmahnung Onlineshop: Irreführendes Wirkungsversprechen

Ein Onlinehändler wurde wegen angeblich irreführender Wirkungsversprechen abgemahnt.

Den Angaben  zur Wirkung von textilen Produkten gegen Textilschädlinge fehle der wissenschaftlich belegte Nachweis.

Abmahnung erhalten ? Wir beraten Sie sofort !

Die Anwälte der IT-Recht Kanzlei stehen Ihnen gerne für ein kostenloses Orientierungsgespräch zur Verfügung, in dessen Rahmen Sie eine Ersteinschätzung zu Ihrer Abmahnung erhalten.

Sonstige Fragen zu den von uns behandelten Rechtsthemen können Sie uns gerne per Mail senden.

Kontaktmöglichkeit für umgehende Hilfe:

  • Bitte nutzen Sie unser Kontaktformular und tragen Sie dort die Eckdaten der Abmahnung ein.

Tipp: Rechtssichere AGB für einen Onlineshop Deutschland und England 

Abmahnsichere AGB für einen Onlineshop     Rechtssichere AGB für einen Onlineshop nach britischem Recht

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

Weitere Kontaktmöglichkeiten:

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.