Abmahnung Artur Hornbacher

Herr Artur Hornbacher hat einen ebay-Händler abgemahnt, weil er angeblich beim Verkauf von Waren nach Volumen den Grundpreis nicht angeben soll.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Artur Hornbacher
  • Begründung: angeblicher Verstoß gegen die Preisangabenverordnung (PAngV)
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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