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9
Jan
Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung der Heine Apotheke Blankenese, Inhaberin Carola Gonzalez wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlender Angabe des Grundpreises.
Überblick und Inhalt
noneAbmahner: Heine Apotheke Blankenese, Carola Gonzalez
Begründung:angeblich fehlende Angabe des Grundpreises beim Endpreis
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 15.000 € weiterlesen…



