Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine weitere Abmahnung von Frau Claudia Morgan wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Claudia Morgan
- Begründung:
- angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung
- hinsichtlich des Fristbeginns
- bezüglich der Warenrücksendung
- angeblich Werbung mit Selbstverständlichkeiten
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 15.000 Euro
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Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine weitere Abmahnung von Frau Claudia Morgan wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit mehreren angeblich fehlerhaften Angaben zur Textilkennzeichnung.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Claudia Morgan
- Begründung: Fehlerhafte Angaben zur Textilkennzeichnung
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 5.000 Euro
Sofort-Hilfe für Betroffene
IT-Recht Kanzlei Tel. 089/130 1433-0 (Service-Code: 34-RS-09-MK)
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Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine weitere Abmahnung der Frau Claudia Morgan vor. Begründet wird diese mit mehreren angeblich fehlerhaften Angaben im Rahmen der Widerrufsbelehrung und angeblich unzureichenden Angaben zur Textilkennzeichnung.
Überblick und Inhalt
- Abmahner: Claudia Morgan
- Begründung:
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Handels-Plattform: ebay
- Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
- Gegenstandswert: 15.000 Euro
Sofort-Hilfe für Betroffene
IT-Recht Kanzlei Tel. 089/130 1433-0 (Service-Code: 23-RS-09-MK)
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Der IT-Recht Kanzlei München-Köln liegt eine Abmahnung von Frau Claudia Morgan wegen Verstößen im Wettbewerbsrecht vor. Begründet wird diese mit angeblich fehlenden Angaben hinsichtlich der Materialbezeichnung beim Verkauf von Textilien und einer wettbewerbswidrigen Versandrisikoverteilung zu Lasten des Verbrauchers.
Die Fakten
- Grund: Der abgemahnte Händler habe angeblich Textilien angeboten, ohne dass Art und Gewichtsanteil der für die Textilerzeugnisse verwendeten Rohstoffe angegeben werden dem Verbraucher das Versandrisiko auferlegt, indem angegeben wurde, dass die Waren mit der Deutschen Post per Brief verschickt werden und dadurch dem Verbraucher der Eindruck vermittelt wurde, dass die unversicherte Sendung auf sein Risiko versendet wird
- Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
- Gegenstandswert: 10.000 Euro
- Sofort-Hilfe für Betroffene: Kontakt (Service-Code: 17-RS-09-MK)
Anmerkung
Nach unserem Kenntnisstand sind derzeit noch weitere Abmahnungen von Frau Claudia Morgan in Umlauf. Wir werden unsere Augen offen halten und ggf. erneut darüber berichten. Wenn Sie betroffen sind, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf!
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