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13
Okt
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Das schwarze Warenhaus UG wegen angeblicher plattformübergreifender Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Versandkostenangaben.
Überblick und Inhalt
noneKanzlei: Gerstel Rechtsanwalt
Abmahner: Das schwarze Warenhaus UG
Begründung:angeblich fehlende bzw. fehlerhafte Angaben zu den Versandkosten (Auslandsversand)
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)



