Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Dynamic-Billard-Organisation GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit einer angeblich irreführende Werbung.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Herbert Blinn Alfred Klingler Werner Schmidt

Abmahner: Dynamic-Billard-Organisation GmbH
Begründung:

angeblich irreführende Werbung mit dem Begriff “Phenolharz”

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: ebay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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