Der IT-Recht Kanzlei München liegen die nächsten Abmahnungen der Firma Klaus Gottschalk und Kai Wendehorst GbR wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet werden diese mit angeblich fehlerhaften Garantieangaben.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Klaus Gottschalk und Kai Wendehorst GbR
Begründung:

angeblich fehlerhafte Garantieangaben (“Garantie: 2 Jahre flexibler Service”)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Webshop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher),

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Der IT-Recht Kanzlei München liegt die nächste Abmahnung der Firma Klaus Gottschalk und Kai Wendehorst GbR wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Garantieangaben.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Klaus Gottschalk und Kai Wendehorst GbR
Begründung:

angeblich fehlerhafte Garantieangaben (“2 Jahre Garantie”)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher),

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Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Firma Klaus Gottschalk und Kai Wendehorst GbR wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Garantieangaben.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Klaus Gottschalk und Kai Wendehorst GbR
Begründung:

angeblich fehlerhafte Garantieangaben (“Garantie: 2 Jahre flexibler Service”)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher),

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none

Der IT-Recht Kanzlei München liegt die nächste Abmahnung der Firma Klaus Gottschalk und Kai Wendehorst GbR wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Garantieangaben.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Klaus Gottschalk und Kai Wendehorst GbR
Begründung:

angeblich fehlerhafte Garantieangaben (“Garantie: 2 Jahre flexibler Service”)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Webshop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher),

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Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung der Firma Klaus Gottschalk und Kai Wendehorst GbR wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Garantieangaben.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Klaus Gottschalk und Kai Wendehorst GbR
Begründung:

angeblich fehlerhafte Garantieangaben (“volle Garantie”)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Webshop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Unsere Einschätzung

Die der Abmahnung der Klaus Gottschalk und Kai Wendehorst GbR  beigefügte vorgefertigte strafbewehrte Unterlassungserklärung ist unseres Erachtens zu weit gefasst.
Wir empfehlen, diese Unterlassungerklärung durch einen im Wettbewerbsrecht erfahrenen Rechtsanwalt ändern bzw. anpassen zu lassen.

weiterführende Links

Abwehr einer Abmahnung
Abmahnradar der IT-Recht Kanzlei
Abmahnung Checkliste
Liste häufiger Abmahngründe
Kontakt
zu einem Anwalt der IT-Recht Kanzlei

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Der IT-Recht Kanzlei München liegt wieder eine Abmahnung der Firma Klaus Gottschalk und Kai Wendehorst GbR wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Garantieangaben.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Klaus Gottschalk und Kai Wendehorst GbR
Begründung:

angeblich fehlerhafte Garantieangaben

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Webshop
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

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Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Firma Klaus Gottschalk und Kai Wendehorst GbR wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Garantieangaben.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Klaus Gottschalk und Kai Wendehorst GbR
Begründung:

angeblich fehlerhafte Garantieangaben (“Garantie”)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

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Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Firma Klaus Gottschalk und Kai Wendehorst GbR wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit angeblich fehlerhaften Garantieangaben.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Klaus Gottschalk und Kai Wendehorst GbR
Begründung:

angeblich fehlerhafte Garantieangaben (“24 Monate Garantie”)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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