Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung der Frau Natalia Klinke wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Angebotsgestaltung.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Natalia Klinke
Begründung:

Angebotgestaltung mit der Bezeichnung “freibleibend”

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 €

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