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19
Jan
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Firma PEP Trading GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Überblick und Inhalt
Abmahner: PEP Trading GmbH
Begründung: angeblich fehlende Handelsregisterangabe, angeblich fehlerhafte Angaben hinsichtlich der Rücksendekosten
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: Amazon
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 Euro
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