Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Pierre Lamely wegen angeblich unerlaubter E-Mail-Werbung vor.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Pierre Lamely GmbH
Begründung:

angeblicher Versand von E-Mail Werbung ohne Einwilligung des Empfängers

Rechtlicher Bezug: UWG
Gegenstandswert: 5.001 Euro

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