Der IT-Recht Kanzlei München liegt die nächste Abmahnung der Firma Rapid Maler GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.
Überblick und Inhalt
Abmahner: Rapid Maler GmbH
Begründung:
angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)
angeblich fehlerhafte oder fehlende Angaben:
hinsichtlich der Speicherung des Vertragstextes
dem Zustandekommen des Vertrages
der Korrektur von Eingabefehlern
zum Gerichtsstand
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 Euro
Fragen zum Thema oder dieser Abmahnung ?

none
Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Firma Rapid Maler GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.
Überblick und Inhalt
Abmahner: Rapid Maler GmbH
Begründung:
angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)
angeblich fehlerhafte oder fehlende Angaben:
hinsichtlich der Speicherung des Vertragstextes
dem Zustandekommen des Vertrages
der Korrektur von Eingabefehlern
zum Gerichtsstand
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 Euro
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Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine weitere Abmahnung der Firma Rapid Maler GmbH wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.
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Abmahner: Rapid Maler GmbH
Begründung:
angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)
angeblich fehlerhafte oder fehlende Angaben:
hinsichtlich der Speicherung des Vertragstextes
dem Zustandekommen des Vertrages
der Korrektur von Eingabefehlern
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 Euro
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Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.
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Begründung:
angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)
angeblich fehlerhafte oder fehlende Angaben:
hinsichtlich der Speicherung des Vertragstextes
dem Zustandekommen des Vertrages
der Korrektur von Eingabefehlern
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 Euro
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