Der IT-Recht Kanzlei München liegt eine Abmahnung des Herrn Sven Mehlhorn wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung.

Überblick und Inhalt

Kanzlei: Jens Kowalewski – Rechtsanwalt

Abmahner: Sven Mehlhorn
Begründung:

angeblich fehlerhafte Angabe zu den Rücksendekosten (“40-Euro-Klausel”)

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

Gegenstandswert: 10.000 €

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