Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung des Vereins für lauteren Wettbewerb e.V. wegen angeblichem Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht vor.

Begründet wird diese mit einer angeblich fehlenden Pflichtangabe.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Verein für lauteren Wettbewerb e.V.
Begründung:

angeblich fehlende Angabe des Grundpreises

Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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