Abmahnung DER.GAstroBEdarf Ledig, Ute Ledig

Die Firma DER.GAstroBEdarf Ledig, Frau Ute Ledig hat einen Mitbewerber wegen der Verwendung einer angeblich veralteten Widerrufsbelehrung abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: DER.GAstroBEdarf Ledig, Ute Ledig
  • Begründung: Die verwendete Widerrufsbelehrung entspreche nicht dem aktuellen Rechtsstand
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Amazon
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 3.000 €

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ? 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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