Abmahnung FLEX Elektrowerkzeuge GmbH: Schutzrechtsverletzung an der Marke „Flex“

Die Firma FLEX Elektrowerkzeuge GmbH hat einen ebay-Händler wegen einer angeblichen Schutzrechtsverletzung abgemahnt.

Überblick und Inhalt

  • Abmahner: FLEX Elektrowerkzeuge GmbH
  • Begründung: Der Händler bewerbe einen Winkelschleifer mit dem Markenbegriff  “FLEX” ohne die dafür erforderliche Autorisierung zu besitzen
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht, Markenrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert/Streitwert: 20.000 €

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ? 

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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