Update Abmahnung Heike Schmidt

Der IT-Recht Kanzlei München liegt erneut eine Abmahnung der Frau Heike Schmidt wegen angeblicher Verstöße gegen das Wettbewerbsrecht vor.
Begründet wird diese mit einer angeblich fehlerhaften Widerrufsbelehrung und mehr.

Überblick und Inhalt

Abmahner: Heike Schmidt
Begründung: angeblich fehlerhafte Widerrufsbelehrung hinsichtlich der Rücksendekosten, angeblich fehlerhafte Angaben hinsichtlich:  Speicherung des Vertragstextes, Zustandekommen des Vertrages, Korrektur von Eingabefehlern.
Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
Handels-Plattform: eBay
Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
Gegenstandswert: 10.000 Euro

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