Abmahnung IDO Verband: Informationen in der Widerrufsbelehrung fehlen

Der IDO Verband hat einen Dawanda-Händler wegen fehlender Informationen in der Widerrufsbelehrung und mehr abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmer e.V.
  • Begründung:
    • fehlende Pflichtinformationen zum gesetzlichen Mängelhaftungsrecht
    • fehlende Informationen in der Widerrufsbelehrung (Telefonnummer)
    • irreführende Versandangaben
    • fehlende Datenschutzerklärung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Dawanda
  • Geforderte Kostenpauschale: 195,–€ netto

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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