Abmahnung LK-Com, Lorenz Köhler

Die Firma LK-Com, Lorenz Köhler hat einen Ebay-Händler wegen einem angeblichen Ausschluss des Widerrufsrechts abgemahnt.

Überblick und Inhalt der Abmahnung:

  • Abmahner: LK-Com, Lorenz Köhler
  • Begründung: unzulässiger Ausschluss des Widerrufsrechts
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: Ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)
  • Gegenstandswert: 5.000€

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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