Abmahnung Lydia Teiz

Frau Lydia Teiz hat einen Mitbewerber auf ebay wegen angeblich fehlender Pflichtangaben abgemahnt.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: Lydia Teiz
  • Begründung:
    • angeblich fehlende Angabe des Grundpreises
    • angeblich fehlende Angaben zur Altersverifikation
    • angeblich fehlende Angaben gemäß Lebensmittelinformationsverordnung
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: eBay
  • Gegenstandswert: 9.000€

Wissenwert: Wer darf wen abmahnen ?

  • Im Wettbewerbsrecht: Mitbewerber und Gewerbliche Verbände bzw. Wettbewerbsvereine – aber dies wiederum auch nur unter gewissen Voraussetzungen
  • Im Urheberrecht: Nur der Rechtsinhaber darf Ansprüche geltend machen.
  • Im Markenrecht: Darf ebenfalls nur der Rechtsinhaber Ansprüche geltend machen.

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