Ab dem 13.12.2014: Bereitstellung von Pflichtinformationen für Lebensmittel im Fernabsatz zwingend

Zum 13.12.2014 tritt die Lebensmittelinformationsverordnung in Kraft, die für Hersteller und Händler von Lebensmitteln umfassende Informationspflichten festlegt und neben der physischen Kennzeichnung auf Produktverpackungen auch die Bereitstellung von spezifischen Hinweisen im Fernabsatz vorsieht.

Während erstere für Produkte, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung in Verkehr gebracht oder gekennzeichnet wurden, bis zur Erschöpfung der Restbestände ausgesetzt werden darf, ist den Obliegenheiten im Fernabsatz jedoch ungeachtet des jeweiligen Markt

Die LMIV sieht aus Gründen eines hohen Verbraucherschutzniveaus eine einheitliche und vollumfängliche Kennzeichnung von Lebensmitteln durch Informationen vor, welche mit Blick auf gesundheitliche, wirtschaftliche, umweltbezogene und moralische Erwägungen für eine vollinformierte Kaufentscheidung benötigt werden.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.