Das Widerrufsrecht im Onlinehandel in Großbritannien

Das Widerrufsrecht im Onlinehandel geht auf eine EU-Richtlinie aus dem Jahre 1997 zurück, die für alle Mitgliedsstaaten der Europäischen Union, so auch für Großbritannien, einheitliche Rahmenbestimmungen setzt, wie die Ausübung des Widerrufsrechts im Onlinehandel geregelt wird.

Das Widerrufsrecht gibt dem Verbraucher die Möglichkeit in bestimmten Fristen ohne Angaben von Gründen seine Vertragserklärung zu widerrufen und die Ware gegen Erstattung der geleisteten Zahlungen zurückzusenden. Dies ist ein sehr starkes Recht in der Hand des Verbrauchers.

In der Einführung zur EU-Richtlinie heißt es dazu:

(14) Der Verbraucher hat in der Praxis keine Möglichkeit, vor Abschluss des Vertrags das Erzeugnis zu sehen oder die Eigenschaften der Dienstleistung im Einzelnen zur Kenntnis zu nehmen.

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.