Neue Regelungen und Informationspflichten zum Widerruf beim Fernabsatz digitaler Inhalte

Mit dem Inkrafttreten der Novelle des Verbraucherwiderrufsrechts zum 13.06.2014 wird nicht nur das Widerrufsrecht in Bezug auf körperliche Waren sondern auch das Widerrufsrecht in Bezug auf digitale Inhalte, die nicht dauerhaft auf einem Datenträger verkörpert sind, neu geregelt. Ein Ausschluss des Widerrufsrechts für letztere soll fortan nur bei Einhaltung spezifischer Anforderungen durch den Unternehmer möglich sein.
Zusätzlich hat der Gesetzgeber für den Fernabsatz digitaler Inhalte nunmehr spezifische Informationspflichten eingeführt, die den Verbraucher über deren Funktionsweise und deren Anwendungsmöglichkeiten aufklären sollen.

Dieser Beitrag der IT-Recht-Kanzlei zielt darauf ab, die Änderungen im Widerrufsrecht für digitale Inhalte differenzierend darzustellen und zudem die spezifischen Informationspflichten beim Vertrieb derartiger Ware zu beleuchten.

Inhalt

  1. Der Begriff der digitalen Inhalte
  2. Widerrufsrecht in Bezug auf digitale Inhalte
    1. Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten, die auf einem Datenträger geliefert werden
    2. Widerrufsrecht bei digitalen Inhalten, die in unkörperlicher Form überlassen werden
    3. Konkrete Umsetzung der Erlöschensvereinbarung im Online-Handel
  3. Neue Informationspflichten
    1. Informationen über die Funktionsweise und Schutzmaßnahmen
    2. Informationen über die Beschränkungen in der Interoperabilität und Kompatibilität
  4. Praxistipp für den kombinierten Vertrieb körperlicher Waren und nicht verkörperter digitaler Inhalte im Online-Handel
    1. Anpassung der AGB
    2. Anpassung der Widerrufsbelehrung

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© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.