Abmahnung Robert Franzen

Abmahnung: Bambus keine zulässige Textilkennzeichnung.

Nach Informationen, die der IT-Recht Kanzlei vorliegen, verschickt Herr Robert Franzen seit einigen Monaten Abmahnungen an Online-Händler, die im Zusammenhang mit dem Verkauf von Textilien die Materialbezeichnung Bambus nutzen.

Der IT-Recht Kanzlei liegen derzeit bereits sieben solcher Abmahnungen vor.

Hinweis: Auch andere Abmahner machen sich die Tücken des Textilkennzeichnungsgesetzes zu Nutze und mahnen Online-Händler ab, die beim Verkauf ihrer Textilien etwa

„Bambus“ oder
„Meryl“ oder
„Spandex“ oder
„Lycra“
als Materialbezeichnung angegeben haben.

Moniert wird jeweils, dass dies Materialbezeichnungen seien, die nicht mit den Begriffsvorgaben des Textilkennzeichnungsgesetzes in Einklang stünden.

© Kanzlei Keller-Stoltenhoff, Keller.