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Abmahnung PP Handelsagentur, Peggy Passmann

Abmahnung PP Handelsagentur, Peggy Passmann

Die Firma PP Handelsagentur, Peggy Passmann hat einen ebay-Händler abgemahnt, weil er angeblich eine veraltete Widerrufsbelehrung verwenden soll.

Überblick und Inhalt der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung:

  • Abmahner: PP Handelsagentur, Peggy Passmann
  • Begründung: Verwendung einer Widerrufsbelehrung, die nicht den gesetzlichen Anforderungen seit dem 13.06.2014 entsprechen soll
  • Rechtlicher Bezug: Wettbewerbsrecht
  • Handels-Plattform: ebay
  • Handelsbereich: B2C (Händler an Privatpersonen/Verbraucher)

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